Rechtsprechung
KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Haftung des Generalplaners für Mängel an der Lüftungsanlage und den Müllabwurfschächten in einer Eigentumswohnanlage: Verjährungshemmung durch Aufnahme von Verhandlungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen aus einem Parallelprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen aus einem Parallelprozess - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilnahme an Besprechungen führt (noch) nicht zur Verjährungshemmung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwertung des Protokolls einer Zeugenvernehmung im Wege des Urkundenbeweises? (IBR 2017, 60)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Teilnahme an Besprechungen führt (noch) nicht zur Verjährungshemmung! (IBR 2017, 28)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.10.2012 - 9 O 155/12
- KG, 12.09.2013 - 27 U 144/12
- KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12
- BGH, 24.08.2016 - VII ZR 48/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98
Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - …
Auszug aus KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12
Denn aus dem in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98 - geht hervor, dass der eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde im Wesentlichen daraus folgt, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen einen persönlichen Eindruck gewinnen können, der einen Rückschluss auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen ermöglicht.Denn grundsätzlich können die Ergebnisse der Beweisaufnahme in einem anderen Verfahren als Urkunde verwertet werden, wenn dies von der beweisbelasteten Partei beantragt wird (BGH, Urteil v. 30.11.1999 - VI ZR 207/98).
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Auszug aus KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12
Auf eine Vernehmung hätte das Landgericht nur dann nicht verzichten dürfen, wenn im Falle der Benennung des Zeugen durch die beweisbelastete Partei durch Verlesung der Vernehmung der Beweis nicht geführt worden wäre ( vgl. BGH, Urteil v. 9.06.1992 -VI ZR 215/91 Rn.15-zitiert nach juris) oder aber der Zeuge von der Klägerin benannt worden wäre. - BGH, 04.11.2010 - I ZR 190/08
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verwertung von in einem anderen Verfahren …
Auszug aus KG, 30.01.2014 - 27 U 144/12
Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 4.11.2010 - I ZR 190/08 Rn. 10 - zitiert nach juris - hat die beweisbelastete Beklagte der Würdigung der Aussage des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen gerade nicht widersprochen, sondern sich auf den Inhalt ausdrücklich bezogen.